HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Welcher ist der Unterschied zwischen beglaubigten und nicht beglaubigten Übersetzungen?

Abhängig davon zu welchem Zweck eine Übersetzung angefertigt wird, kann es sein, dass sie eine Beglaubigung benötigt. In Vergleich zu einer nicht beglaubigten Übersetzung, wird eine beglaubigte Übersetzung auch als amtlich anerkannte Übersetzung bezeichnet. Sie wird von einem allgemein beeidigten oder ermächtigten bzw. öffentlich bestellten Übersetzer angefertigt. Diese werden anhand ihrer fachlichen Kompetenzen und persönlicher Eignung von einem Landgericht, oder einem Oberlandesgericht ermächtigt, ihre Übersetzungen zu beglaubigen und ihnen somit, einen amtlichen Charakter zu verleihen.

Wann brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?

Meistens sind die Behörden die, die beglaubigte Übersetzung von Urkunden, Zeugnisse oder anderen amtlichen Dokumenten verlangen. Ein paar Beispiele dafür sind die Anerkennung von Schulabschlüssen, die Anmeldung eines in Deutschland geborenen Kindes, dessen Eltern keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, die Heirat in Deutschland zweier Bürger, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, oder eine weitere Staatsangehörigkeit haben als nur die deutsche. Ebenfalls werden von Konsulaten und Botschaften die beglaubigte Übersetzung von deutschen Urkunden oder Bescheinigungen in die eigene Sprache verlangt.    

Wie wird der Datenschutz der übermittelten Dokumente gewehrleistet?

Die Sicherheit der Daten und der Unterlagen unserer Kunden hat für uns die höchste Priorität. Deswegen haben wir entschieden keine Cloud oder andere fremde Datenaufbewahrungslösungen zu benutzen und haben in einem firmeneigenen Server investiert. Auf diesem Server sind sowohl die E-Mailadressen des Unternehmens als auch die kompletten Unterlagen unserer Kunden gehostet. Ebenfalls haben wir die Möglichkeit, unseren Kunden technische Lösungen für den sicheren Transfer von empfindlichen Dokumenten anzubieten.  

Sind die Übersetzer und Dolmetscher zur Geheimhaltung der Inhalte verpflichtet?

Öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer unterliegen genauso wie die Ärzte, Psychologe oder Anwälte der Schweigepflicht und müssen unparteiisch bleiben.

In Bayern ist die Schweigepflicht im Art.10 des Dolmetschergesetzes verankert.

Art. 10 – Schweigepflicht – Dem Dolmetscher (Übersetzer) ist es untersagt, Tatsachen, die ihm bei der Ausübung seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, Dritten unbefugt mitzuteilen oder sie zum Nachteil anderer zu verwerten.

Wie wird der Preis für eine Übersetzung berechnet?

Generell wird der Preis für eine Übersetzung anhand der Anzahl an Normzeilen berechnet. Eine Normzeile ist auf 55 Anschläge festgelegt. Manchmal wird aber der Preis nach der Anzahl an Wörter berechnet. Abhängig von der Schwierigkeit des Textes der Dringlichkeit oder der Formatierung kann der Preis pro Normzeile unterschiedlich hoch sein. Schulzeugnisse, Urkunden und anderen Dokumenten die viele Tabellen oder Diagrammen beinhalten werden oft pauschal abgerechnet.

Wie setzt sich der Preis für einen Dolmetschtermin zusammen?

Die Dolmetscher berechnen ihre Preise pro geleistete Arbeitsstunde inklusive Fahrzeit und zuzüglich Fahrtkosten und ggfls. andere Auflagen wie Parkgebühren oder Unterkunftskosten. Der Dolmetscher stellt den Kunden jede angefangene halbe Stunde in Rechnung. Als Richtlinie für die Berechnung der Preise steht der Abschnitt 3 (Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern) des JVEGs (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz).

Was ist eine Apostille oder eine Überbeglaubigung?

Das Apostille-Übereinkommen ist ein internationaler Vertrag. Die sogenannte Hager Apostille an sich ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr und besteht aus einem Vermerk nach einem bestimmten Muster. Auf der Apostille werden die Echtheit der Unterschrift, die Befugnis zur Ausstellung einer Öffentlichen Urkunde und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist bestätigt. Sie wird von der Justizverwaltung oder die Standesamtsaufsicht des Bezirks, in dem die Urkunde ausgestellt wurde, erstellt.